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Beiträge u. Gebühren

Beiträge und Gebühren

Grundgebühr

Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluß  (Qn) der verwendeten Wasserzähler berechnet (zuzügl. 7% MWSt.).

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit dem Durchflussmaßstab

bis 4 m³/Stunde
100 /Jahr

für normale Hauswasserzähler

bis 10 m³/Stunde
100 /Jahr
über 10 m³/Stunde
150 /Jahr

 

Q3=4      (Dauerdurchflussmenge 4 m³ /h)     ab 01.01.2021 100,00 €/Jahr

Q3=10    (Dauerdurchflussmenge 10 m³ /h)    100,00 €/Jahr

Q3=16 und größer (ab Dauerdurchflussmenge 16 m³/h)     150,00 €/Jahr

 

Für die Überlassung eines beweglichen Wasserzählers wird für jeweils maximal 30 Tage eine Grundgebühr von 15,00 € sowie eine Bearbeitunspauschale von 50,- € erhoben.

Es müssen 300,- € Kaution hinterlegt werden.

Verbrauchsgebühren

Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.

Der Wasserverbrauch wird durch Wasserzähler festgehalten.

 

Die Verbrauchsgebühr beträgt   ab 01.01.2021  1,-- €/m³ (zuzügl. 7% MWSt.).

 

 

 

Herstellungsbeiträge

Der Beitrag beträgt

pro qm Grundstücksfläche         1,00 €

pro qm Geschossfläche             6,00 €

zuzügl. 7% MWSt.

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