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Beiträge und Gebühren
Grundgebühr
Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluß (Qn) der verwendeten Wasserzähler berechnet (zuzügl. 7% MWSt.).
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit dem Durchflussmaßstab
für normale Hauswasserzähler
Q3=4 (Dauerdurchflussmenge 4 m³ /h) ab 01.01.2021 100,00 €/Jahr
Q3=10 (Dauerdurchflussmenge 10 m³ /h) 100,00 €/Jahr
Q3=16 und größer (ab Dauerdurchflussmenge 16 m³/h) 150,00 €/Jahr
Für die Überlassung eines beweglichen Wasserzählers wird für jeweils maximal 30 Tage eine Grundgebühr von 15,00 € sowie eine Bearbeitunspauschale von 50,- € erhoben.
Es müssen 300,- € Kaution hinterlegt werden.
Verbrauchsgebühren
Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.
Der Wasserverbrauch wird durch Wasserzähler festgehalten.
Die Verbrauchsgebühr beträgt ab 01.01.2021 1,-- €/m³ (zuzügl. 7% MWSt.).
Herstellungsbeiträge
Der Beitrag beträgt
pro qm Grundstücksfläche 1,00 €
pro qm Geschossfläche 6,00 €
zuzügl. 7% MWSt.